AGB´s
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich -
Vertragsgegenstand
1. Unsere AGB gelten für die
Lieferung vonbeweglichen Sachen nach
Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen
Vertrages. Diese
gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn
Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren
AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt.
Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Geschäftbedingungen abweichenden Bedingungen
des
Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot - Vertragsschluss
Angebotsunterlagen
1. Die Bestellung des Kunden stellt ein
bindendes Angebot dar, das wir
innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung
oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher
abgegebene
Angebote durch uns sind freibleibend.
2. An Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urherberrechte vor. Dies gilt auch
für
solche schriftliche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind.
Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer
ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich
schriftlich vereinbart werden. Im Übrigen weisen wir darauf
hin, dass
technische Abweichungen der Leistungsdaten auftreten können,
insbesondere im Hinblick auf Farbunterschiede sowie die
Rahmenhöhe und
die Größe der Module.
§ 3 Preise und
Zahlungsbedingungen
1. Es ist das vereinbarte Entgelt zu
zahlen. Hat sich der Preis zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des
Marktpreises
oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung
einbezogenen
Dritte verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere
Preis. Liegt dieser
zwanzig Prozent oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der
Kunde
das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss
unverzüglich
nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
2. Die Preise verstehen sich
zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen
Umsatzsteuer.
3. Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
der Ware
und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des
Zahlungsverzugs.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts
nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis
beruht.
§ 4 Leistungszeit -
Gefahrübergang
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die
verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur
vorübergehend
wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu
gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen
usw., auch
wenn Sie bei Lieferanten von uns oder deren Unterlieferanten eintreten
-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Frist und Terminen nicht
zu vertreten.
Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw.
Leistung und die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu
schieben,
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder Teilweise
vom
Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der
Käufer
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die
Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der
Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche
herleiten. Auf die
genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn
wir den Käufer
unverzüglich benachrichtigen.
4. Sofern wir die Nichteinhaltung
verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der
Käufer Anspruch auf
eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben
Prozent für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis
zu fünf
Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, es
sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober
Fahrlässigkeit.
5. Wir sind zur Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist
für
den Käufer nicht von Interesse.
6. Die Einhaltung der Liefer- und
Leistungsverpflichtungen setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des
Käufers voraus.
7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug so sind wir berechtigt,
Ersatz des
uns entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des
zufälligen
Untergangs auf den Käufer über.
8. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist die Lieferung "ab Werk" vereinbart.
§ 5 Verpackung
1. Die Verpackung wird gesondert
berechnet.
2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe
der
Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der
Käufer ist
verpflichtet, die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu tragen.
§ 6 Rechte des
Käufers wegen Mängeln
1. Die Produkte werden frei von
Fabrikations- und Materialmängeln
geliefert; die Frist für die Geltendmachung der
Mängelansprüche beträgt
ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
2. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht
befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche
wegen
Mängeln der Produkte, wenn der Käufer eine
entsprechende substantiierte
Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den
Mängel herbeigeführt
hat, nicht widerlegt.
3. Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der
Nacherfüllung vor.
4. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
5. Ansprüche wegen Mängeln gegen den
Verkäufer stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 7 Haftung für
Schäden
1. Unsere Haftung für
vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt
ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt nicht
bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden,
Ansprüchen
wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von
Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir
für jeden Grad des
Verschuldens.
2. Ausgeschlossen ist darüber
hinaus eine Haftung im Schadensfall für den Ertragsausfall der
PV-Anlage.
3. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für
leicht
fahrlässige Pflichtverletzungen unserer
Erfüllungsgehilfen.
4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der
Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für
leichte
Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren
derartige Ansprüche
innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw.
bei Schadenersatzansp-rüchen wegen eines Mangels ab
Übergabe der Sache.
5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber
ausgeschlossen und
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller
Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus
jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig
zustehen, werden dem
Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er
auf Verlangen nach
seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig
um mehr als 20 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder
Umbildung
erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller,
jedoch ohne
Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)- Eigentum des
Verkäufers
durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass d as (Mit-)
Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache
wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der
Käufer verwahrt das
(Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem
Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht wird im Folgenden als
Vorbehaltsware
bezeichnet.
3. Der Käufer ist berechtigt,
die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht im
Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder aus dem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt
sicherheitshalber in
vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer
ermächtigt ihn
widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen
für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des
Verkäufers hinweisen
und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der
Verkäufer seine
Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
haftet
hierfür der Käufer.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten
und die Vorbehaltsware herauszuverlangen
§ 9 Verjährung
eigener Ansprüche
Unsere
Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von
§ 195 BGB in fünf
Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist
gilt § 199 BGB.
§ 10 Form von
Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen
und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns
oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 11 Erfüllungsort -
Rechtswahl - Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts
anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser
Geschäftssitz.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland;
die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, ist Weil der
Stadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. |
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